Gewässerverunreinigung durch Seeschiff im Fischereihafen
Dabei stellte sich heraus, dass während des Betriebs der Abwasseraufbereitungsanlage ein Desinfektionsmittel genutzt wurde, welches nicht den Bestimmungen der internationalen MARPOL-Regularien (Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe) entsprach. Während der Liegezeit in Rostock gelangten ungefähr 3 Kubikmeter Schiffsabwasser über diese Aufbereitungsanlage in Gewässer. Gegen den verantwortlichen Chief Engineer wurde ein Strafverfahren wegen Gewässerverunreinigung eingeleitet. Das Amtsgericht Rostock legte eine Sicherheitsleistung in Höhe von 3.000 Euro fest.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108749/6074854