Urkundenfälschung und unerlaubte Einreise
Der Mann legte den Beamten einen verfälschten Aufenthaltstitel vor. Er erfüllte somit nicht die rechtlichen Vorrausetzungen für die Einreise nach Deutschland, besitzt allerdings ein Aufenthaltsrecht für Schweden.
Die Bundespolizeiinspektion Rostock leitete gegen ihn ein Strafverfahren wegen des Verdachtes der Urkundenfälschung, der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthalts ein.
In Abstimmung mit den schwedischen Behörden konnten die Bundespolizisten zudem die Rückführung nach Schweden initiieren und unmittelbar vollziehen.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50067/6089082