Abfallgebühren 2026/2027 ab Januar 2026 angepasst
Die finanziellen Steigerungen, die erstmals auf einer zweijährigen Rostocker Kalkulation beruhen, resultieren im Wesentlichen aus den verpflichtenden Vorgaben des Bundes zum Klimaschutz. Hier geht es insbesondere um die nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz steigenden CO₂-Ausgaben sowie die Vorgaben für Fahrzeugbeschaffungen mit alternativen Antrieben. Diese Kosten fallen unabhängig von den kommunalen Rostocker Klimazielen an. Hinzu kommen Preisanpassungen infolge von neu vergebenen Leistungen, beispielsweise in der Sperrmüllentsorgung, sowie aufgrund gestiegener Aufwendungen für Personal und Betriebsstoffe. Weitere Kostenfaktoren sind unter anderem Investitionen in neue IT-Systeme, moderne Recyclinghöfe mit zusätzlichem Service sowie Anforderungen aus dem von der Bürgerschaft 2024 beschlossenen Abfallwirtschaftskonzept.
Auch in den kommenden Jahren sind weitere Kostensteigerungen zu erwarten, aufgrund bereits beschlossener Maßnahmen und neuer gesetzlicher Anforderungen. Dazu zählen beispielsweise weiter modernisierte Recyclinghöfe, zunehmend elektrisch angetriebene Abfallsammelfahrzeuge, die CO₂-Minderung zur Rostocker Klimaneutralität sowie die zwingend notwendige Verbesserung der Biogutverwertung. Im Jahr 2027 wird es jedoch keine Gebührenerhöhung geben.
Rostocks Einwohnerinnen und Einwohner profitieren von dem umfassenden Leistungspaket dieser modernen Abfallentsorgung. Zu den bürgerfreundlichen Angeboten zählen beispielsweise die Sperrmüll- und Elektroschrottentsorgung am Grundstück sowie die Offerten der vier Rostocker Recyclinghöfe. Mit der Eröffnung des Recyclinghofes in Toitenwinkel entstand die modernste Einrichtung ihrer Art im Land. Als nächstes wird der Standort Lütten Klein modernisiert und erweitert. Auch in der Fahrzeugtechnik ist die Stadt Rostock Vorreiterin. Als erstes kommunales Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern hat die Stadtentsorgung drei Elektrosammelfahrzeuge in Betrieb genommen.