Fahren unter Alkoholeinfluss
Die Ahndung der Verkehrsordnungswidrigkeit war aber nicht das einzige, was die kontrollierenden Beamten zu beanstanden hatte. Bei dem Fahrzeugführer konnte Alkoholgeruch wahrgenommen werden. Ein freiwilliger Atemalkoholtest erbrachte einen Wert von 2,07 Promille. So wurde aus einer kurzen Fahrt zum Bäcker eine Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr.