H5N8 Geflügelpest - Aktuelle Informationen

Karte mit Rastplätzen von Wildvögeln
© Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt MV
Am 17.03.2017 stimmten die Veterinärämter der Landkreise dem Erlassentwurf über die risikobasierte Aufstallungspflicht des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt MV vom 16. März 2017 zu. Der finale Erlass wurde im Anschluss an die Landkreise übersandt. Demnach ist die Auslaufhaltung des Geflügels in weiten Teilen des Landes wieder möglich. Hiervon ausgenommen bleiben Risikogebiete rund um die großen Wasserläufe und Seen sowie an der Küste. Die einzelnen Gebietskulissen wurden von den Landkreisen in Abstimmung mit dem Ministerium festgelegt. Informationen über die konkrete Gebietskulisse im eigenen Landkreis erhalten Geflügelhalter im zuständigen Veterinäramt.
Seit dem ersten H5N8-Nachweis bei einem Wildvogel im November 2016 wurden bis Anfang März 2017 allein in MV in 15 Hausgeflügelhaltungen, Zoos und ähnlichen Einrichtungen sowie in 98 Fällen bei Wildvögeln die Geflügelpest amtlich festgestellt. Im gesamten Bundesgebiet waren es bis dahin 81 Ausbrüche bei gehaltenen Vögeln und über 1.100 bei Wildvögeln. Ein Geflügelpestseuchenzug diesen Ausmaßes, räumlich und zeitlich gesehen, hat es in Deutschland und Europa zuvor nicht gegeben.
Sie finden auf dieser Seite weiterführende Informationen zum Thema Geflügelpest, so zum Beispiel Antworten auf häufig im Zusammenhang mit der Geflügelpest gestellte Fragen, aktuelle Pressemitteilungen des Ministeriums sowie die Bundesverordnung über besondere Schutzmaßregeln in kleinen Geflügelhaltungen (Biosicherheitsmaßnahmen).