Die Ökostrom Dresden GmbH, Adolf-Kalwac-Straße 1E, 01728 Bannewitz, hat einen Antrag auf Änderung der Biogasanlage mit BHKW am Standort 17153 Ivenack gestellt.

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Maik Thomaß
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Die Ökostrom Dresden GmbH, Adolf-Kalwac-Straße 1E, 01728 Bannewitz, hat einen Antrag auf Änderung der Biogasanlage mit BHKW am Standort 17153 Ivenack gestellt.

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Die Ökostrom Dresden GmbH, Adolf-Kalwac-Straße 1E, 01728 Bannewitz, hat einen Antrag auf Änderung der Biogasanlage mit BHKW am Standort 17153 Ivenack gestellt.

Bekanntmachung nach § 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Nr.AB 15/17 | 27.04.2017 | StALU MS | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte
Die Ökostrom Dresden GmbH, Adolf-Kalwac-Straße 1E, 01728 Bannewitz, hat gemäß § 16 BImSchG einen Antrag auf Änderung der Biogasanlage mit BHKW am Standort 17153 Ivenack, Am Milchweg 1, Gemarkung Ivenack, Flur 4, Flurstücke 6/4 und 7/2 gestellt.

Die Änderung umfasst die Aufstellung und den Betrieb eines zweiten BHKW inkl. Peripherie und eines zweiten Trafos zur flexiblen Stromeinspeisung.

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte als zuständige Genehmigungsbehörde hat eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c in Verbindung mit den Nummern 8.4.2.1 und 1.2.2.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.

Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) entscheiden.

Es wird darauf verwiesen, dass diese Feststellung nach § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar ist.
Redaktion Maik Thomaß
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