Errichtung und Betrieb von insgesamt 6 Windkraftanlagen im Windeignungsgebiet Klein Dammerow - Verlegung des Ortes des Erörterungstermins
Verlegung des Ortes des Erörterungstermins Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg vom 17. Februar 2020
Nr.B 07/20 | 17.02.2020 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
UKA Nord Projektentwicklung GmbH & Co. KG (Leibnitzplatz 1, 18055 Rostock) plant die Errichtung und den Betrieb von 6 Windkraftanlagen (WKA) im Windeignungsgebiet Klein Dammerow (37/18), Gemarkung Vietlübbe, Flur 7: Flurstücke 145, 153 und 159, Gemarkung Klein Dammerow, Flur 2: Flurstücke 9, 10, 24, 57 und 58. Geplant sind 6 WKA vom Typ Vestas V162 mit einer Leistung von je 5,6 MW und einer Gesamthöhe von 247 m zzgl. einer Fundamenterhöhung von 3 m.Nr.B 07/20 | 17.02.2020 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die Anlage soll voraussichtlich im Jahr 2020 in Betrieb genommen werden.
Der im Amtlichen Anzeiger, der Anlage zum Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern, vom 04. November 2019 – Nr. 44 (AmtsBL. M-V/AAz. S. 464) anberaumte Ort für den Erörterungstermin wird verlegt.
Der Erörterungstermin findet
am 24. März 2020 ab 09:00 Uhr
in Lütt Pütt
Raum: Saal mit Bühne
Dargelützer Weg 15, 19370 Parchim
und, falls erforderlich, am Folgetag statt.
Der Erörterungstermin ist öffentlich (§ 18 Absatz 1 der 9. BImSchV) und wird auf Grund einer Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde durchgeführt (§ 10 Absatz 6 BImSchG). Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.