Errichtung und Betrieb von insgesamt 6 Windkraftanlagen im Windeignungsgebiet Klein Dammerow

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Maik Thomaß
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Errichtung und Betrieb von insgesamt 6 Windkraftanlagen im Windeignungsgebiet Klein Dammerow

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Errichtung und Betrieb von insgesamt 6 Windkraftanlagen im Windeignungsgebiet Klein Dammerow - Verlegung des Ortes des Erörterungstermins

Verlegung des Ortes des Erörterungstermins Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg vom 17. Februar 2020
Nr.B 07/20 | 17.02.2020 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
UKA Nord Projektentwicklung GmbH & Co. KG (Leibnitzplatz 1, 18055 Rostock) plant die Errichtung und den Betrieb von 6 Windkraftanlagen (WKA) im Windeignungsgebiet Klein Dammerow (37/18), Gemarkung Vietlübbe, Flur 7: Flurstücke 145, 153 und 159, Gemarkung Klein Dammerow, Flur 2: Flurstücke 9, 10, 24, 57 und 58. Geplant sind 6 WKA vom Typ Vestas V162 mit einer Leistung von je 5,6 MW und einer Gesamthöhe von 247 m zzgl. einer Fundamenterhöhung von 3 m.



Die Anlage soll voraussichtlich im Jahr 2020 in Betrieb genommen werden.



Der im Amtlichen Anzeiger, der Anlage zum Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern, vom 04. November 2019 – Nr. 44 (AmtsBL. M-V/AAz. S. 464) anberaumte Ort für den Erörterungstermin wird verlegt.

Der Erörterungstermin findet

am 24. März 2020 ab 09:00 Uhr

in Lütt Pütt

Raum: Saal mit Bühne

Dargelützer Weg 15, 19370 Parchim



und, falls erforderlich, am Folgetag statt.

Der Erörterungstermin ist öffentlich (§ 18 Absatz 1 der 9. BImSchV) und wird auf Grund einer Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde durchgeführt (§ 10 Absatz 6 BImSchG). Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.
Redaktion Maik Thomaß
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