Geflügelpest - Anordnung zur Aufstallung von Geflügel im gesamten Stadtgebiet von Rostock
Alle Geflügelhalter haben ihr Geflügel, dazu zählen insbesondere Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, in geschlossenen Ställen oder unter einer wirksamen Schutzvorrichtung unterzubringen. Außerdem sind besondere Sicherheitsmaßnahmen im Zusammenhang mit Fütterung, Tränkung und Hygiene erforderlich.
Tierhalterinnen und Tierhalter, die in Rostock Geflügel halten und ihrer Anzeigepflicht bisher nicht nachgekommen sind, haben sich unverzüglich beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unter Tel. 0381 381-8601 zu melden. Ausnahmegenehmigungen sind schriftlich bei der Behörde zu beantragen.
Allgemeinverfügung
Informationen des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes
Quelle: rathaus.rostock.de