Geflügelpest - Anordnung zur Aufstallung von Geflügel im gesamten Stadtgebiet von Rostock

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Maik Thomaß
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Geflügelpest - Anordnung zur Aufstallung von Geflügel im gesamten Stadtgebiet von Rostock

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Geflügelpest - Anordnung zur Aufstallung von Geflügel im gesamten Stadtgebiet von Rostock

Rostock - Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Hanse- und Universitätsstadt hat jetzt eine Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel im gesamten Rostocker Stadtgebiet erlassen, die am 23. Februar 2021 in Kraft tritt. Dadurch sollen Ansteckungen von Geflügel mit dem Influenzavirus vom Subtyp H5 durch Wildvögel verhindert werden.
Alle Geflügelhalter haben ihr Geflügel, dazu zählen insbesondere Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, in geschlossenen Ställen oder unter einer wirksamen Schutzvorrichtung unterzubringen. Außerdem sind besondere Sicherheitsmaßnahmen im Zusammenhang mit Fütterung, Tränkung und Hygiene erforderlich.

Tierhalterinnen und Tierhalter, die in Rostock Geflügel halten und ihrer Anzeigepflicht bisher nicht nachgekommen sind, haben sich unverzüglich beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unter Tel. 0381 381-8601 zu melden. Ausnahmegenehmigungen sind schriftlich bei der Behörde zu beantragen.

Allgemeinverfügung
Informationen des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes
Quelle: rathaus.rostock.de
Redaktion Maik Thomaß
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