Keine minderjährigen V-Personen im Polizeipräsidium Rostock

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Maik Thomaß
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Keine minderjährigen V-Personen im Polizeipräsidium Rostock

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Keine minderjährigen V-Personen im Polizeipräsidium Rostock

Rostock - Die auf der Onlineseite des NDR Mecklenburg-Vorpommern veröffentlichte Berichterstattung zu einer angeblichen "V-Mann-Affäre" der damaligen Polizeidirektion Rostock trifft nicht zu.
Nach der jedermann zugänglichen "Richtlinie über die Inanspruchnahme von Informanten und über den Einsatz von Vertrauenspersonen (V-Personen) und Verdeckten Ermittlern im Rahmen der Strafverfolgung" (Link: [url]http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?doc.id=VVMV-VVMV000008595&st=vv&doctyp=vvmv&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint[/url]) ist der Einsatz von Minderjährigen als V-Personen nicht zulässig. Gemäß dieser Vorschrift hat die damalige Polizeidirektion Rostock zu keinem Zeitpunkt Minderjährige als V-Personen eingesetzt.

Darüber hinaus wird zu Einzelfällen der Inanspruchnahme von Informanten und des Einsatzes von Vertrauenspersonen aus einsatztaktischen Gründen grundsätzlich keine Stellung genommen.
Redaktion Maik Thomaß
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