Keine minderjährigen V-Personen im Polizeipräsidium Rostock
Nach der jedermann zugänglichen "Richtlinie über die Inanspruchnahme von Informanten und über den Einsatz von Vertrauenspersonen (V-Personen) und Verdeckten Ermittlern im Rahmen der Strafverfolgung" (Link: [url]http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?doc.id=VVMV-VVMV000008595&st=vv&doctyp=vvmv&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint[/url]) ist der Einsatz von Minderjährigen als V-Personen nicht zulässig. Gemäß dieser Vorschrift hat die damalige Polizeidirektion Rostock zu keinem Zeitpunkt Minderjährige als V-Personen eingesetzt.
Darüber hinaus wird zu Einzelfällen der Inanspruchnahme von Informanten und des Einsatzes von Vertrauenspersonen aus einsatztaktischen Gründen grundsätzlich keine Stellung genommen.